Was ist Companies-House-Compliance?
Britische Kapitalgesellschaften müssen regelmäßig Dokumente bei Companies House einreichen. Erfahren Sie, was erforderlich ist, welche Fristen gelten und welche Bußgelder bei verspäteter Einreichung drohen.
Key Takeaways
- Jede britische Kapitalgesellschaft muss ein Confirmation Statement und einen Jahresabschluss bei Companies House einreichen
- Das Confirmation Statement ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Jahrestag der Gründung fällig
- Jahresabschlüsse privater Gesellschaften müssen innerhalb von 9 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden
- Verspätete Einreichung führt zu automatischen Bußgeldern und letztlich zur Löschung der Gesellschaft
Was Companies House ist
Companies House ist die britische Behörde, die das Register aller Kapitalgesellschaften führt. Es handelt sich um ein öffentliches Register — jeder kann von einer Gesellschaft eingereichte Dokumente einsehen. Jede britische Kapitalgesellschaft muss ihre Angaben bei Companies House durch regelmäßige Einreichung bestimmter Dokumente aktuell halten. Verspätete Einreichung führt zu automatischen Bußgeldern und riskiert letztlich die Löschung der Gesellschaft aus dem Register.
Das Confirmation Statement
Das Confirmation Statement muss einmal jährlich innerhalb von 14 Tagen nach dem Jahrestag der Gründung oder des vorherigen Confirmation Statements eingereicht werden. Es bestätigt, dass die bei Companies House hinterlegten Informationen — eingetragene Adresse, Geschäftsführer, Gesellschafter und Personen mit erheblicher Kontrolle (PSC) — aktuell sind. Die Einreichung erfolgt online über Companies House WebFiling für 13 £. Wird nicht eingereicht, kann die Gesellschaft gelöscht werden.
Jahresabschluss
Jahresabschlüsse müssen innerhalb von 9 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres für private Gesellschaften eingereicht werden. Kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter, Umsatz unter 10,2 Millionen £, Bilanzsumme unter 5,1 Millionen £) können verkürzte Abschlüsse ohne detaillierte Gewinn- und Verlustrechnung einreichen. Kleinstunternehmen (Umsatz unter 632.000 £, Vermögenswerte unter 316.000 £, weniger als 10 Mitarbeiter) können noch einfachere Abschlüsse einreichen. Diese Abschlüsse sind öffentlich einsehbar.
Angaben aktuell halten
Über Confirmation Statement und Jahresabschluss hinaus müssen weitere Ereignisse Companies House zeitnah gemeldet werden: die Bestellung oder der Rücktritt eines Geschäftsführers innerhalb von 14 Tagen; eine Änderung der eingetragenen Adresse; die Ausgabe neuer Anteile; sowie die Änderung des Firmennamens (erfordert einen besonderen Beschluss). Die meisten Einreichungen können online über Companies House WebFiling oder kommerzielle Company-Secretarial-Software erfolgen.
Bußgelder bei verspäteter Einreichung
Companies House verhängt automatische Bußgelder bei verspäteten Abschlüssen. Für private Gesellschaften: 150 £ bei bis zu 1 Monat Verspätung; 375 £ bei 1-3 Monaten; 750 £ bei 3-6 Monaten; 1.500 £ bei mehr als 6 Monaten. Bei zwei aufeinanderfolgenden Jahren mit verspäteten Abschlüssen verdoppeln sich die Bußgelder. HMRC verhängt zusätzlich separate Körperschaftsteuer-Bußgelder für verspätete CT600-Einreichung — beide Pflichten sind unabhängig voneinander und müssen beide erfüllt werden.